Leistungen auf die Sie sich verlassen können Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter!! Sie als Arbeitgeber und/oder Laborleiter, sind für Arbeitsabläufe wie auch für eine sichere und funktionierende Laboreinrichtung verantwortlich. Um diesen Anforderungen (ArbStättV § 4 Abs. 3/Berufsgenossenschaft) gerecht zu werden, sind Sie u.a. verpflichtet, Ihre Sicherheitseinrichtung ( Laborabzüge, Gasflaschen-, Sicherheitsschränke usw.), wiederkehrend, jährlich, durch…
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Sicherheitstechnische Überprüfung
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